höhere Rechtssicherheit bei der Auslegung

größere Harmonisierung bei der praktischen Umsetzung

bessere Information über Vorkommnisse mit Medizinprodukte

schnelle Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 

Software als solche ist ein Medizinprodukt, wenn sie spezifisch vom Hersteller für einen oder mehrere in der Definition von Medizinprodukten genannten medizinische Zwecke bestimmt ist.

Mit diesen Worten begann am 06.11.2013 der höchst interessante Vortrag von Armin Gärtner.

 

Die folgende Link führt zur pdf - Fassung seines Vortrages.

 

ambb.de/ambb20131106.pdf

 

Externe Links:

 

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